Viele Frauen fragen sich, ob und wie Mütterpflege finanziert werden kann.
Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Möglichkeiten. Von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bis zur privaten Buchung.
Ich erkläre dir hier die wichtigsten Punkte und unterstütze dich persönlich bei allen Schritten, damit du dich um möglichst wenig Bürokratie kümmern musst.
Du kannst meine Leistungen jederzeit privat buchen – unabhängig von einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn:
– du sofort starten möchtest, ohne Antragstellung
– die Krankenkasse nicht zahlt
– du zusätzlichen Umfang wünschst, der über den bewilligten Rahmen hinausgeht
Der Preis für private Leistungen beträgt 50 € pro Stunde.
Gerne erstelle ich dir ein individuelles Angebot, das auf deine Situation und deinen Bedarf abgestimmt ist.
Auch eine Gutscheinbuchung ist jederzeit möglich. Mütterpflege ist ein tolles Geschenk zur Geburt, um die frisch gebackene Mama zu entlasten.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Mütterpflege. Das ist zum Beispiel möglich, wenn:
– du körperlich oder psychisch belastet bist
– du ärztlich verordnete Bettruhe einhalten musst
– deine Genesung nach der Geburt besondere Unterstützung erfordert
– keine andere im Haushalt lebende Person dir helfen kann
Beispiele für die Notwendigkeit einer Mütterpflegrin sind: Geburtsverletzungen, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt, drohende Wochenbettdepression, Brustentzündungen, u.v.m.
In diesen Fällen stellt dir dein Arzt oder deine Ärztin eine Verordnung für Haushaltshilfe / Mütterpflege aus. Mit dieser Verordnung kann die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit zur Beantragung abhängig davon, ob die Leistung einer „Haushaltshilfe“ im jeweiligen Tarif inbegriffen ist.
Am Besten informierst du dich bereits in der Schwangerschaft bei deiner Krankenkasse, ob und zu welchen Konditionen eine Kostenübernahme möglich ist.
Voraussetzungen:
– keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen (z.B. Partner arbeitet – auch Home Office gilt als Abwesenheit)
– Mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt
– ärztliches Attest
In der Regel entstehen keine Kosten nach der Bewilligung.
Voraussetzungen:
– keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen (z.B. Partner arbeitet – auch Home Office gilt als Abwesenheit)
– Mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt (hier zählt auch das Neugeborene)
– ärztliches Attest
5,00 € bis max. 10,00 € gesetzliche Zuzahlung pro Tag.
Ob Kostenübernahme oder private Buchung – ich erkläre dir alle Optionen in Ruhe.
So kannst du eine Entscheidung treffen, die zu dir passt.
Schreib mir einfach, ich melde mich zeitnah bei dir zurück.